Führerschein Klasse A1
Leichtkrafträder max. 125 ccm Hubraum, max. 11 kW Motorleistung. Inhaber der Fahrerlaubnis-Klasse A1 dürfen bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres nur mit Leichtkrafträdern fahren, deren bauartbestimmte Höchstgeschwindigkeit auf 80 km/h gedrosselt ist.
Ausbildung
Theoretischer Unterricht:
bei Ersterteilung
12 x 90 Minuten Grundunterricht
4 x 90 Minuten klassenspezifischer Unterricht
bei Erweiterung von A1 auf A
6 x 90 Minuten Grundunterricht
4 x 90 Minuten klassenspezifischer Unterricht
Praktische Ausbildung:
bei Ersterteilung
Grundausbildung
Sonderfahrten
5 x 45 Minuten Überlandfahrt
4 x 45 Minuten Autobahnfahrt
3 x 45 Minuten Nachtfahrt
bei Erweiterung
Grundausbildung
Sonderfahrten
5 x 45 Minuten Überlandfahrt
4 x 45 Minuten Autobahnfahrt
3 x 45 Minuten Nachtfahrt
Antrag
1 x Lichtbild, Personalausweis
1 x Sehtest (nicht älter als 2 Jahre)
1 x Teilnahmebescheinigung "Lebensrettende Sofortmaßnahmen" (LSM)
Voraussetzungen
Mindestalter:
16 Jahre
